DER MENSCH STEHT FÜR UNS STETS IM MITTELPUNKT

Seit vielen Jahren beraten wir in diesen Rechtsgebieten, wenn Sie kompetente Hilfe bei der Lösung ihrer Probleme suchen.  Gemeinsam mit Ihnen gestalten wir auch Verträge, um Schwierigkeiten zu vermeiden oder ihre Entscheidungen für die Zukunft rechtsgültig umzusetzen.

Wir nehmen uns Zeit, um Sie zu verstehen und können so Lösungen erarbeiten die zu Ihnen und Ihrer Situation am besten passen.

So kennen wir die juristischen Möglichkeiten und können gemeinsam entscheiden, was für Sie nicht nur machbar sondern sinnvoll ist.

Auf unsere langjährige Erfahrung und unser fundiertes fachliches Wissen, welches wir durch zahlreiche Fortbildungen ständig aktualisieren, dürfen sie vertrauen.

WIR STEHEN AUF IHRER SEITE!

DIE ANWÄLTIN

KOMPETENZEN

KOOPERATION

Jürgen Ernst
Steuerberater
Goethestraße 12
67373 Dudenhofen
Tel.: 06232 – 6535 0
Fax: 06232 – 6535 65
www.stb-dudenhofen.de

Rechtsanwaltskanzlei Tochtermann
Katja Kosian
Landauerstraße 56
67346 Speyer
Tel.: 06232 – 2 60 21
Fax: 06232 – 2 64 75
www.rakosian.de

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Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht

Rechtsanwältin Wüstefeld ist 1967 in Speyer geboren und aufgewachsen. Rechtswissenschaft hat sie an den Universitäten Mannheim und Mainz studiert. Das erste Staatsexamen wurde 1995 in Mainz absolviert, das zweite Staatsexamen nach der Referendarszeit 1997. Seit 1997 ist Frau Wüstefeld als Rechtsanwältin zugelassen und in Speyer tätig.

Ihr Beratungsschwerpunkt liegt im Familienrecht. Seit vielen Jahren ist sie Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltsverein und seit 2005 auch Fachanwältin für Familienrecht. Rechtsanwältin Wüstefeld ist in zweiter Ehe verheiratet und lebt mit ihrem Mann und ihren Kindern in Speyer.

Rechtsanwältin Wüstefeld berät Sie schwerpunktmäßig in folgenden Rechtsgebieten:

  • Familienrecht
  • Erbrecht

Menschen sind durch Verwandtschaft, Ehe, Familie und Lebenspartnerschaft miteinander verbunden.
Diese Beziehungen werden rechtlich durch das Familienrecht geregelt.

Doch Familienrecht greift noch weiter:
Familienrecht schützt in Form des Gewaltschutzgesetzes jedes Opfer vor Gewalt und Nachstellungen, unabhängig von einer bestehenden Beziehung zwischen Opfer und Täter. Auch rechtliche Betreuung, Vormundschaft und Pflegschaft sind durch das Familienrecht geregelt. Wenn die Hilfe des Familienanwaltes benötigt wird, befindet sich der Ratsuchende oft in einer Ausnahmesituation: Eine Beziehung ist beendet, ein Angehöriger wird pflegebedürftig oder Sie werden Opfer von Gewalt oder Nachstellungen. Durch unsere langjährige Erfahrung im Umgang mit Betroffenen helfen wir Ihnen durch diese schwierige Zeit. Mit unserem fundierten Fachwissen und dem gerade im Familienrecht notwendigen Fingerspitzengefühl vertreten wir Ihre Interessen.

Aber nicht nur der Ratsuchende in einer schwierigen Lebenssituation profitiert von der Hilfe des Familienanwaltes: Um Probleme von Anfang an zu vermeiden oder Risiken zu reduzieren ist es hilfreich, seine rechtliche Lage frühzeitig zu kennen und vertraglich zu gestalten. Gerne beraten wir Sie auch, wenn Sie Vorsorgen und vertragliche Regelungen treffen möchten. Sprechen Sie uns an, wir nehmen uns für Sie Zeit.

Rechtsanwältin Wüstefeld ist Fachanwältin für Familienrecht und seit vielen Jahren Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltsverein. Sie ist ihre Ansprechpartnerin in allen Fragen des Familienrechts

Das Erbrecht regelt die Rechtsverhältnisse am Vermögen eines Verstorbenen und die Rechtsmacht des Erben.
Die Erbfolge wird durch Gesetz oder Erblasserwille bestimmt. Die gesetzliche Erbfolge knüpft an die Verwandtschaft,
Ehe oder Lebenspartnerschaft an. Durch Verfügungen von Todes wegen wie dem Testament kann der Erblasser von der gesetzlichen Erbfolge jedoch abweichen und anderweitige Regelungen für die Verteilung seines Vermögens treffen. Wird das Familienerbrecht durch eine solche Verfügung unterlaufen, findet das Pflichtteilsrecht seine Anwendung.

Erbrecht steht in enger Beziehung zum Familienrecht.

Wir helfen Ihnen bei der Gestaltung einer Verfügung von Todes wegen unter Beachtung der familienrechtlichen Bezüge. Gerade nach einer Trennung sind hier viele Punkte zu beachten, insbesondere wenn minderjährige Kinder vorhanden sind. Durch eine vorrausschauende Verfügung kann vermieden werden, dass der ehemalige Partner über die Kinder nach dem Todesfall des Erblassers Zugriff auf dessen Vermögen bekommt. Sind sie als Angehöriger durch eine letztwillige Verfügung übergangen worden, helfen wir Ihnen, Ihre Pflichtteilsansprüche durchzusetzen.

Rechtsanwältin Wüstefeld ist Ihre Ansprechpartnerin in erbrechtlichen Mandaten mit Familienbezug.